PostHeaderIcon Betrunken im Sattel

Alkohol trinken und Fahrradfahren - das passt einfach nicht zusammen. Wer sich mit mehr als 1,6 Promille im Blut auf ein Rad schwingt und erwischt wird, dem droht eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU).Weigert sich der Alkoholsünder, diesen Test zu machen, kann ihm nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch das Fahrradfahren generell verboten werden. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht in einem Beschluss entschieden (Az. II C 09.2200).

Quelle: ADAC Motorwelt 5/2011

Aktualisiert (Sonntag, den 26. Juni 2011 um 12:11 Uhr)